Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: November 2024



1. Geltungsbereich


1.1. Die PAPmed GmbH („Dienstleister“) erbringt Leistungen in den Bereichen Arbeitsmedizin,

Verkehrsmedizin, Präventivmedizin sowie die dazugehörigen Nebentätigkeiten und

Verwaltungstätigkeiten aller Art. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)

gelten für sämtliche Leistungen, die vom Dienstleister erbracht werden.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann,

wenn der Kunde auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und Leistungen in

Ansehung dessen von dem Dienstleister erbracht werden.



2. Definitionen


Arbeitsmedizinische Untersuchungen


sind betriebsspezifische Leistungen und bezeichnen arbeitsmedizinische

Vorsorgen gem. ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen (z. B. gem. FeV),

Impfungen und alle sonstigen medizinischen Untersuchungen.



Betreuungsvertrag oder auch Bestellungsvertrag, bezeichnet den zwischen dem Kunden und dem Dienstleister geschlossenen schriftlichen Vertrag, der das konkrete Dienstleistungsverhältnis im Rahmen dieser AGB regelt. Kunde bezeichnet einen Unternehmer, der Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt.


Schriftlich bezeichnet im Sinne dieser AGB die Übermittlung einer Mitteilung per E-Mail, Brief oder Fax.



Vertragsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Kunde einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch die Dienstleister abschließt.



VPI


bezeichnet den Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen

Bundesamt amtlich festgestellt wird. Sollte der VPI eingestellt werden,

tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.



Dienstleister


bezeichnet ein Unternehmen oder eine Person, die bestimmte Dienstleistungen für die Kunden erbringt.



Verkehrsmedizin


sind Leistungen, die sich mit Erkrankungen und Behinderungen

beschäftigen, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen.



Präventivmedizin


sind Leistungen, die sich mit allen Fragen und Maßnahmen der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten befasst.



3. Leistungsumfang


3.1. Es gilt der zwischen dem Kunden und dem Dienstleister im Betreuungsvertrag vereinbarte

Leistungsumfang. Zur Erbringung weitergehender Leistungen ist der Dienstleister nur

verpflichtet, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.


3.2. Äußerungen des Dienstleisters oder eines von diesem eingesetzten Arzt oder sonstigem

Leistungserbringer außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs stellen keinen ärztlichen Rat

dar. Etwaige Dispositionen des Kunden aufgrund derartiger Äußerungen erfolgen auf eigenes

Risiko des Kunden.



4. Preisvereinbarungen


4.1. Die Entgelte für die Leistungen des Dienstleisters sind in A) Betreuungsvertrag, B) Preisliste

oder C) durch individuelle Beauftragungen festgelegt. Hiervon ausgenommen sind die Entgelte

für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, die in der „Preisliste für Arbeitsmedizinische

Untersuchungen“ festgelegt werden. Diese gilt zusätzlich zum Betreuungsvertrag und kann

unter dem für Kunden bereitgestellten Link in ihrer aktuellen Version abgerufen werden. Es

findet jeweils die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Version der Preisliste

Anwendung.


4.2. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern

anwendbar. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.

Ausgenommen sind die nicht umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (wie z. B. Arbeitsmedizinische

Vorsorgen gem. ArbMedVV).


4.3. Die im Betreuungsvertrag festgelegten Entgelte erhöhen sich jährlich zum 1. Januar

entsprechend der Erhöhung des VPI gegenüber dem monatlichen Durchschnitt der letzten 12

Monate, mindestens jedoch um 3%.



5. Nebenkosten


5.1. Für vereinbarte Termine gilt, dass Stornierungen oder eine Reduktion des Leistungsumfangs

mindestens 7 Tage im Voraus dem Dienstleister mitzuteilen sind. Andernfalls werden bis zu

100% des Preises für die vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.


5.2. Kosten, die durch dritte Parteien bei der Erbringung einer Leistung entstehen, können dem

Kunden in Rechnung gestellt werden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf,

Materialkosten, Kosten für Subunternehmer oder sonstige Kosten, die in direktem

Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.



6. Zahlungsbedingungen


6.1. Alle Kosten sind bei Rechnungsstellung fristgerecht und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Vertraglich vereinbarte Pauschalen werden auch dann fällig, wenn der Kunde die vereinbarten

Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.


6.2. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind pauschale Zahlungen jährlich im

Voraus zu leisten. Bei sonstigen vereinbarten Abrechnungsperioden (z. B. monatlich,

quartalsweise) sind die Zahlungen jeweils zu Beginn der Periode im Voraus zu leisten.


6.3. Rechnungen werden per E-Mail zugestellt.


6.4. Bei Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung. Der Dienstleister ist zudem berechtigt, bei

Zahlungsverzug des Kunden oder wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit

des Kunden in Frage stellen, die Ausführung zukünftiger Leistungen bis zur Bezahlung

zurückzustellen, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen

zu kündigen.


6.5. Beanstandungen der Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 2 Wochen nach

Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.



7. Fristen und Termine


7.1. Termine und Fristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Dienstleister verbindlich.

Die Einhaltung der Termine und Fristen durch den Dienstleister setzt die rechtzeitige Lieferung

von Kundenunterlagen sowie der Erfüllung aller sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden

voraus. Darüber hinaus steht die Einhaltung der Termine und Fristen unter dem Vorbehalt der

rechtzeitigen Selbstbelieferung des Dienstleisters, sofern dieser nicht schuldhaft versäumt hat,

rechtzeitige Deckungsgeschäfte vorzunehmen.


7.2. Der Dienstleister ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer Gewalt befreit.

Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Umstände und Situationen, die auch bei äußerster,

zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie beispielsweise Naturkatastrophen,

Krieg, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, Pandemien und

ähnliche Ereignisse. In diesen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung zu

verschieben oder, falls eine Leistungserbringung unmöglich ist, ganz vom Vertrag

zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Der Kunde wird vom Dienstleister über Fälle höherer

Gewalt unverzüglich in Kenntnis gesetzt.


7.3. Im Falle der Verschiebung der Leistungserbringung aufgrund der vorstehenden Absätze sind

die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der Behinderung verlängert.



8. Mitwirkungspflicht und Datenschutz


8.1. Der Kunde verpflichtet sich, ohne besondere Aufforderung dem Dienstleister bei der

Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu

unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner

Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages

erforderlich sind.


8.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister vor Beginn der Dienstleistung alle für die

Leistungserbringung notwendigen und ggf. personenbezogenen Daten vollständig und korrekt

zur Verfügung zu stellen und sämtliche nach den geltenden datenschutzrechtlichen

Regelungen erforderlichen Einwilligungen von Betroffenen (z. B. Mitarbeitern) einzuholen.


8.3. Der Dienstleister verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze

und -vorschriften. Sämtliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten werden in

Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und kontinuierlich überwacht.


8.4. Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, werden die Parteien zusätzliche datenschutzrechtliche

Regelungen vertraglich festhalten.



9. Einsatzumfang


9.1. Der Einsatzumfang richtet sich nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.


9.2. Der jährliche Einsatzumfang basiert auf der Mitarbeiteranzahl des Kunden zum Stichtag 1.

Oktober und gilt für das folgende Jahr. Der Kunde hat die aktuelle Mitarbeiterzahl jährlich bis

spätestens 30. September mitzuteilen.



10. Erbringung der Leistungen und Weisungsfreiheit


10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst durchzuführen, durch

qualifizierte Mitarbeiter durchführen zu lassen oder sich hierzu der Leistungen Dritter (z. B.

Ärzte oder andere geeignete Dienstleister) zu bedienen. Der Dienstleister sorgt dabei stets für

die Einhaltung der erforderlichen Qualifikationen und Standards für die ordnungsgemäße

Erbringung der Leistungen.


10.2. Die Wahl des oder der beauftragten Ärzte und/oder sonstigen Leistungserbringers erfolgt nach

alleinigem Ermessen des Dienstleisters. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass

bestimmte Ärzte oder Leistungserbringer beauftragt werden.


10.3. Bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere in Bezug auf medizinische und

gesundheitliche Aspekte, handeln die beauftragten Ärzte und Leistungserbringer weisungsfrei

und unabhängig. Sie sind dabei ausschließlich an ihre professionellen und ethischen

Verpflichtungen und Richtlinien sowie an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.


10.4. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Ärzte und Dienstleister wird auch in ihrer

Beziehung zum Kunden gewährleistet. Der Kunde hat insbesondere kein Weisungsrecht

hinsichtlich medizinischer Entscheidungen oder gesundheitlicher Beurteilungen. Jede

Einflussnahme auf die unabhängige und weisungsfreie Erbringung der Leistungen durch den

Kunden ist untersagt.



11. Vertragsänderungen


11.1. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer

Änderung wird der Dienstleister den Kunden schriftlich informieren. Der Kunde hat dann

innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein Widerspruchsrecht.


11.2. Die geänderten AGB werden auf der Webseite des Dienstleisters unter [https://betriebsarzt-

berlin.de/] veröffentlicht und treten jeweils ab diesem Zeitpunkt in Kraft, jedoch frühestens nach

Ablauf des sechswöchigen Widerspruchsrechts gemäß vorheriger Klausel.



12. Haftung und Gewährleistung


12.1. Der Dienstleister haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen

Bestimmungen. Bei Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der

Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für den jeweils zustande

gekommenen Vertrag von fundamentaler Bedeutung ist und auf deren Erfüllung die andere

Partei deshalb vertrauen durfte (Kardinalspflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei

Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung

ausgeschlossen.


12.2. Der vorstehende Haftungsausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten nicht (i) bei

Verletzung des Lebens oder des Körpers, (ii) in den Fällen, in welchen nach dem

Produkthaftungsgesetz gehaftet wird, (iii) im Rahmen einer übernommenen Garantie oder (iv)

bei Arglist.


12.3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung, bei

Mängeln innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit

sowie in den Fällen des vorstehenden Absatzes gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.



13. Urheberrecht


Unterlagen, Dokumente oder Dateien, die der Dienstleister im Rahmen der Erbringung der

Dienstleistung einsetzt, sind Eigentum des Dienstleisters und urheberrechtlich geschützt. Der

Dienstleister räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die

im Rahmen der Dienstleistung übergebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen,

Dokumente oder Dateien für den Zweck zu verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß

bestimmt sind. Die Nutzung ist allein dem Kunden sowie seinen Beschäftigten vorbehalten.

Eine Nutzung für oder durch Dritte ist untersagt, es sei denn, der Dienstleister hat insoweit eine

schriftliche Einwilligung erteilt. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren

auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch

den Dienstleister.



14. Vermittlungsprovision


14.1. Sollten Mitarbeiter des Dienstleisters oder von diesem beauftragte Ärzte, die im Rahmen eines

Betreuungsvertrages für den Kunden tätig geworden sind, während der Laufzeit oder in den

beiden darauffolgenden Jahren außerhalb des Betreuungsvertrages in ärztlicher Funktion für

den Kunden tätig werden, verpflichtet sich der Kunde, eine Vermittlungspauschale an den

Dienstleister zu vergüten.


14.2. Die Vermittlungspauschale entspricht der Rechnungssumme des letzten vollständig

abgerechneten Betreuungsjahres, beträgt jedoch mindestens EUR 40.000,00.



15. Aufbewahrung von Unterlagen


15.1. Die vom Dienstleister zur Erfüllung des Betreuungsvertrags angefertigten Unterlagen sowie die

vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung des Kunden mit

Beendigung des Betreuungsvertrags herauszugeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.


15.2. Der Dienstleister ist berechtigt, bei berechtigtem Interesse sowie zur Erfüllung gesetzlicher

Aufbewahrungspflichten Kopien der vorgenannten Unterlagen in Papier- oder elektronischer

Form oder, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Originalunterlagen aufzubewahren. In letzterem

Fall erhält der Kunde anstelle des Originals eine Kopie der Unterlagen.


15.3. Die in den vorstehenden Regelungen aufgeführten Aufbewahrungsfristen gelten nicht, soweit

die Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben sind.



16. Schlussbestimmungen


Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der

AGB im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt für alle

Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am

Firmensitz des Dienstleisters.