Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: November 2024
1. Geltungsbereich
1.1. Die PAPmed GmbH („Dienstleister“) erbringt Leistungen in den Bereichen Arbeitsmedizin,
Verkehrsmedizin, Präventivmedizin sowie die dazugehörigen Nebentätigkeiten und
Verwaltungstätigkeiten aller Art. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
gelten für sämtliche Leistungen, die vom Dienstleister erbracht werden.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann,
wenn der Kunde auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und Leistungen in
Ansehung dessen von dem Dienstleister erbracht werden.
Arbeitsmedizinische Untersuchungen
sind betriebsspezifische Leistungen und bezeichnen arbeitsmedizinische
Vorsorgen gem. ArbMedVV, Eignungsuntersuchungen (z. B. gem. FeV),
Impfungen und alle sonstigen medizinischen Untersuchungen.
Betreuungsvertrag oder auch Bestellungsvertrag, bezeichnet den zwischen dem Kunden und dem Dienstleister geschlossenen schriftlichen Vertrag, der das konkrete Dienstleistungsverhältnis im Rahmen dieser AGB regelt. Kunde bezeichnet einen Unternehmer, der Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt.
Schriftlich bezeichnet im Sinne dieser AGB die Übermittlung einer Mitteilung per E-Mail, Brief oder Fax.
Vertragsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der Kunde einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen durch die Dienstleister abschließt.
VPI
bezeichnet den Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen
Bundesamt amtlich festgestellt wird. Sollte der VPI eingestellt werden,
tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.
Dienstleister
bezeichnet ein Unternehmen oder eine Person, die bestimmte Dienstleistungen für die Kunden erbringt.
Verkehrsmedizin
sind Leistungen, die sich mit Erkrankungen und Behinderungen
beschäftigen, die zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führen.
Präventivmedizin
sind Leistungen, die sich mit allen Fragen und Maßnahmen der Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten befasst.
3. Leistungsumfang
3.1. Es gilt der zwischen dem Kunden und dem Dienstleister im Betreuungsvertrag vereinbarte
Leistungsumfang. Zur Erbringung weitergehender Leistungen ist der Dienstleister nur
verpflichtet, wenn dies schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
3.2. Äußerungen des Dienstleisters oder eines von diesem eingesetzten Arzt oder sonstigem
Leistungserbringer außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs stellen keinen ärztlichen Rat
dar. Etwaige Dispositionen des Kunden aufgrund derartiger Äußerungen erfolgen auf eigenes
Risiko des Kunden.
4. Preisvereinbarungen
4.1. Die Entgelte für die Leistungen des Dienstleisters sind in A) Betreuungsvertrag, B) Preisliste
oder C) durch individuelle Beauftragungen festgelegt. Hiervon ausgenommen sind die Entgelte
für Arbeitsmedizinische Untersuchungen, die in der „Preisliste für Arbeitsmedizinische
Untersuchungen“ festgelegt werden. Diese gilt zusätzlich zum Betreuungsvertrag und kann
unter dem für Kunden bereitgestellten Link in ihrer aktuellen Version abgerufen werden. Es
findet jeweils die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Version der Preisliste
Anwendung.
4.2. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern
anwendbar. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
Ausgenommen sind die nicht umsatzsteuerpflichtigen Leistungen (wie z. B. Arbeitsmedizinische
Vorsorgen gem. ArbMedVV).
4.3. Die im Betreuungsvertrag festgelegten Entgelte erhöhen sich jährlich zum 1. Januar
entsprechend der Erhöhung des VPI gegenüber dem monatlichen Durchschnitt der letzten 12
Monate, mindestens jedoch um 3%.
5. Nebenkosten
5.1. Für vereinbarte Termine gilt, dass Stornierungen oder eine Reduktion des Leistungsumfangs
mindestens 7 Tage im Voraus dem Dienstleister mitzuteilen sind. Andernfalls werden bis zu
100% des Preises für die vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt.
5.2. Kosten, die durch dritte Parteien bei der Erbringung einer Leistung entstehen, können dem
Kunden in Rechnung gestellt werden. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf,
Materialkosten, Kosten für Subunternehmer oder sonstige Kosten, die in direktem
Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Alle Kosten sind bei Rechnungsstellung fristgerecht und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Vertraglich vereinbarte Pauschalen werden auch dann fällig, wenn der Kunde die vereinbarten
Leistungen nicht oder nicht vollständig abruft.
6.2. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind pauschale Zahlungen jährlich im
Voraus zu leisten. Bei sonstigen vereinbarten Abrechnungsperioden (z. B. monatlich,
quartalsweise) sind die Zahlungen jeweils zu Beginn der Periode im Voraus zu leisten.
6.3. Rechnungen werden per E-Mail zugestellt.
6.4. Bei Zahlungsverzug gilt die gesetzliche Regelung. Der Dienstleister ist zudem berechtigt, bei
Zahlungsverzug des Kunden oder wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen, die Ausführung zukünftiger Leistungen bis zur Bezahlung
zurückzustellen, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder diesen
zu kündigen.
6.5. Beanstandungen der Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 2 Wochen nach
Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
7. Fristen und Termine
7.1. Termine und Fristen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Dienstleister verbindlich.
Die Einhaltung der Termine und Fristen durch den Dienstleister setzt die rechtzeitige Lieferung
von Kundenunterlagen sowie der Erfüllung aller sonstigen Mitwirkungspflichten des Kunden
voraus. Darüber hinaus steht die Einhaltung der Termine und Fristen unter dem Vorbehalt der
rechtzeitigen Selbstbelieferung des Dienstleisters, sofern dieser nicht schuldhaft versäumt hat,
rechtzeitige Deckungsgeschäfte vorzunehmen.
7.2. Der Dienstleister ist von der Pflicht zur Leistungserbringung in Fällen höherer Gewalt befreit.
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare Umstände und Situationen, die auch bei äußerster,
zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, wie beispielsweise Naturkatastrophen,
Krieg, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare behördliche Maßnahmen, Pandemien und
ähnliche Ereignisse. In diesen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung zu
verschieben oder, falls eine Leistungserbringung unmöglich ist, ganz vom Vertrag
zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Der Kunde wird vom Dienstleister über Fälle höherer
Gewalt unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
7.3. Im Falle der Verschiebung der Leistungserbringung aufgrund der vorstehenden Absätze sind
die vertraglich vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der Behinderung verlängert.
8. Mitwirkungspflicht und Datenschutz
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, ohne besondere Aufforderung dem Dienstleister bei der
Durchführung der Dienstleistungen nach Kräften im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten zu
unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner
Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages
erforderlich sind.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Dienstleister vor Beginn der Dienstleistung alle für die
Leistungserbringung notwendigen und ggf. personenbezogenen Daten vollständig und korrekt
zur Verfügung zu stellen und sämtliche nach den geltenden datenschutzrechtlichen
Regelungen erforderlichen Einwilligungen von Betroffenen (z. B. Mitarbeitern) einzuholen.
8.3. Der Dienstleister verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze
und -vorschriften. Sämtliche Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten werden in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und kontinuierlich überwacht.
8.4. Soweit datenschutzrechtlich erforderlich, werden die Parteien zusätzliche datenschutzrechtliche
Regelungen vertraglich festhalten.
9. Einsatzumfang
9.1. Der Einsatzumfang richtet sich nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften.
9.2. Der jährliche Einsatzumfang basiert auf der Mitarbeiteranzahl des Kunden zum Stichtag 1.
Oktober und gilt für das folgende Jahr. Der Kunde hat die aktuelle Mitarbeiterzahl jährlich bis
spätestens 30. September mitzuteilen.
10. Erbringung der Leistungen und Weisungsfreiheit
10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen selbst durchzuführen, durch
qualifizierte Mitarbeiter durchführen zu lassen oder sich hierzu der Leistungen Dritter (z. B.
Ärzte oder andere geeignete Dienstleister) zu bedienen. Der Dienstleister sorgt dabei stets für
die Einhaltung der erforderlichen Qualifikationen und Standards für die ordnungsgemäße
Erbringung der Leistungen.
10.2. Die Wahl des oder der beauftragten Ärzte und/oder sonstigen Leistungserbringers erfolgt nach
alleinigem Ermessen des Dienstleisters. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass
bestimmte Ärzte oder Leistungserbringer beauftragt werden.
10.3. Bei der Erbringung der Leistungen, insbesondere in Bezug auf medizinische und
gesundheitliche Aspekte, handeln die beauftragten Ärzte und Leistungserbringer weisungsfrei
und unabhängig. Sie sind dabei ausschließlich an ihre professionellen und ethischen
Verpflichtungen und Richtlinien sowie an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden.
10.4. Die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Ärzte und Dienstleister wird auch in ihrer
Beziehung zum Kunden gewährleistet. Der Kunde hat insbesondere kein Weisungsrecht
hinsichtlich medizinischer Entscheidungen oder gesundheitlicher Beurteilungen. Jede
Einflussnahme auf die unabhängige und weisungsfreie Erbringung der Leistungen durch den
Kunden ist untersagt.
11. Vertragsänderungen
11.1. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Im Falle einer
Änderung wird der Dienstleister den Kunden schriftlich informieren. Der Kunde hat dann
innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung ein Widerspruchsrecht.
11.2. Die geänderten AGB werden auf der Webseite des Dienstleisters unter [https://betriebsarzt-
berlin.de/] veröffentlicht und treten jeweils ab diesem Zeitpunkt in Kraft, jedoch frühestens nach
Ablauf des sechswöchigen Widerspruchsrechts gemäß vorheriger Klausel.
12. Haftung und Gewährleistung
12.1. Der Dienstleister haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Bei Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung für den jeweils zustande
gekommenen Vertrag von fundamentaler Bedeutung ist und auf deren Erfüllung die andere
Partei deshalb vertrauen durfte (Kardinalspflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Im Übrigen ist die Haftung
ausgeschlossen.
12.2. Der vorstehende Haftungsausschluss und die Begrenzung der Haftung gelten nicht (i) bei
Verletzung des Lebens oder des Körpers, (ii) in den Fällen, in welchen nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird, (iii) im Rahmen einer übernommenen Garantie oder (iv)
bei Arglist.
12.3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Anspruchsentstehung, bei
Mängeln innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
sowie in den Fällen des vorstehenden Absatzes gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Urheberrecht
Unterlagen, Dokumente oder Dateien, die der Dienstleister im Rahmen der Erbringung der
Dienstleistung einsetzt, sind Eigentum des Dienstleisters und urheberrechtlich geschützt. Der
Dienstleister räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die
im Rahmen der Dienstleistung übergebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen,
Dokumente oder Dateien für den Zweck zu verwenden, für den diese vereinbarungsgemäß
bestimmt sind. Die Nutzung ist allein dem Kunden sowie seinen Beschäftigten vorbehalten.
Eine Nutzung für oder durch Dritte ist untersagt, es sei denn, der Dienstleister hat insoweit eine
schriftliche Einwilligung erteilt. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung sowie deren
auszugsweise Verwendung in sonstigen Fällen bedürfen der schriftlichen Einwilligung durch
den Dienstleister.
14. Vermittlungsprovision
14.1. Sollten Mitarbeiter des Dienstleisters oder von diesem beauftragte Ärzte, die im Rahmen eines
Betreuungsvertrages für den Kunden tätig geworden sind, während der Laufzeit oder in den
beiden darauffolgenden Jahren außerhalb des Betreuungsvertrages in ärztlicher Funktion für
den Kunden tätig werden, verpflichtet sich der Kunde, eine Vermittlungspauschale an den
Dienstleister zu vergüten.
14.2. Die Vermittlungspauschale entspricht der Rechnungssumme des letzten vollständig
abgerechneten Betreuungsjahres, beträgt jedoch mindestens EUR 40.000,00.
15. Aufbewahrung von Unterlagen
15.1. Die vom Dienstleister zur Erfüllung des Betreuungsvertrags angefertigten Unterlagen sowie die
vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung des Kunden mit
Beendigung des Betreuungsvertrags herauszugeben. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
15.2. Der Dienstleister ist berechtigt, bei berechtigtem Interesse sowie zur Erfüllung gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten Kopien der vorgenannten Unterlagen in Papier- oder elektronischer
Form oder, soweit gesetzlich vorgeschrieben, Originalunterlagen aufzubewahren. In letzterem
Fall erhält der Kunde anstelle des Originals eine Kopie der Unterlagen.
15.3. Die in den vorstehenden Regelungen aufgeführten Aufbewahrungsfristen gelten nicht, soweit
die Aufbewahrungsfristen gesetzlich vorgeschrieben sind.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
AGB im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt für alle
Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am
Firmensitz des Dienstleisters.